Fachanwalt für Arbeitsrecht
Cengiz Abdul-Rahman
Arbeitsrecht:
Individualarbeitsrecht ist das Sonderrecht der unselbständigen Arbeitnehmer. Arbeitsrecht umfasst völlig unterschiedliche Fragestellungen und Interessenlagen.
Der Kündigungsschutz von Schwerbehinderten unterscheidet sich enorm von dem Kündigungsschutz der Mitarbeiter kirchlicher Institutionen.
Die Freistellung von millionenschweren Profifußballern (Stichwort TSG 1899 Hoffenheim) von Spiel- und Trainingsbetrieb ist nicht zu vergleichen mit den Interessen von Leiharbeitnehmern bezüglich ihres Arbeitszeitkontos.
Das Streikrecht von Piloten/innen bzw. Lokführern/innen und Fragen rund um die betriebliche Altersvorsorge sind wieder völlig unterschiedliche Materien, auch wenn diese Berufsgruppen gerade wegen ihrer Altersvorsorge streiken.
Arbeitnehmer sind heutzutage in unterschiedlichsten Verhältnissen beschäftigt.
Um diesen unterschiedlichen Verhältnissen in der Rechtsberatung gerecht zu werden, sind spezielle Kenntnisse, eine reiche Erfahrung und ständige Fortbildung erforderlich.
Die Interessenlage und wirtschaftliche Stärke von Arbeitnehmern mag unterschiedlich sein, die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind es nicht. Die optimale individuelle Anwendung und Durchsetzung der rechtlichen Interessen, zeichnet unsere Tätigkeit aus.