Kündigung wegen Äußerung auf privatem Facebook-Account?
Das unbedachte Äußerungen am Arbeitsplatz einen Kündigungsgrund darstellen können, ist nicht ungewöhnlich und kommt regelmäßig vor. Fraglicher ist schon, wie es mit Äußerungen im privaten Umfeld ist. Denn was Arbeitnehmer in ihrer Freizeit machen, geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an. Das Arbeitsgericht Mannheim hat im Rahmen einer jüngsten Entscheidung allerdings festgestellt, dass Äußerungen eines Arbeitnehmers auf seinem privaten Facebook-Nutzerkonto, die einen ras
Vorrang der Änderungskündigung bei freier Stelle im Ausland oder wann muss ich mich ins Ausland vers
Sozial ungerechtfertigt ist eine Kündigung auch dann, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiter beschäftigt werden kann, § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1a KSchG.
Die hieraus folgende Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen - freien - Arbeitsplatz zu beschäftigen, erstreckt sich grundsätzlich nicht auf Arbeitsplätze in einem im Auslan